Vorsorgende Verfügungen/ gesetzliche Betreuung

Legen Sie frühzeitig ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen fest – für eine medizinische Versorgung und für alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. So schaffen Sie Sicherheit und Klarheit für sich und Ihre Angehörigen.
Wie können Sie vorsorgen?
Vorsorgevollmacht
Bestimmung einer absoluten Vertrauensperson, die einzelne, mehrere oder alle persönlichen und/ oder vermögensrechtliche Angelegenheiten für Sie regeln soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Betreuungsverfügung
Wenn sie keine Vorsorgevollmacht erteilen möchten, haben Sie die Möglichkeit in einer Betreuungsverfügung festzuhalten, wer im Ernstfall die gesetzliche Betreuung übernehmen soll oder auf keinen Fall übernehmen soll. Ebenfalls können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen festhalten.
Patientenverfügung
Hier können Sie festhalten, was medizinisch im Fall von Entscheidungsunfähigkeit unternommen werden soll, z.B. welche lebensverlängernden Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder auch nicht. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, dies mit einem Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen.

Ansprechpartner im Landkreis Kusel

Betreuungsverein
der Arbeiterwohlfahrt Kreis Kusel e.V.
Trierer Str. 60, 66869 Kusel
Tel.: 06381 9932-77
E-Mail: betreuungsverein-kusel@t-online.de